
Zollvorschriften
Es gibt einige Regelungen für die maximale Menge einiger Dinge, die man in Kanada ein- oder ausführen darf. In einigen Fällen muss man eine Extra-Gebühr bezahlen, wenn man diese Mengen überschreitet. Es gibt auch Dinge, die man überhaupt nicht nach Kanada mitbringen darf.
Alkoholische Getränke
Touristen dürfen, wenn Sie das gesetzliche Alter der Region oder des Territoriums in das sie einreisen möchten erreicht haben, 1,14 Liter Hochprozentiges oder Wein oder 8,5 Liter Bier mitbringen. In Manitoba ist das gesetzliche Alter 18 Jahre. Alle Provinzen außer Nunavut und den Northwest Territories erlauben Besuchern diese Duty-free Limits gegen eine zusätzliche Steuer, die relativ teuer ist, zu überschreiten.
Anmerkung: Falls die Reise von kurzer Dauer ist, kann die Zollbehörde die eingeführten Mengen an die Art, Absicht und Dauer des Aufenthaltes anpassen. Touristen, die in Kanada einreisen und dann einen Kurztrip ins Ausland machen, dürfen keinen kostenlosen Import von alkoholhaltigen Getränken oder Tabakprodukten beanspruchen, solange die Abwesenheit nicht 48 Stunden überschreitet. Nach 48 Stunden ist die Einreise als neue zu betrachten und unterliegt wieder den gewöhnlichen Bestimmungen.
Tabakprodukte
Besucher, die das von der betroffenen Provinz oder dem Territorium gesetzlich vorgeschriebene Alter zum Rauchen erreicht haben, dürfen bei der Einreise nach Kanada 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 200 Gramm Tabak und 200 Tabaksticks zollfrei einführen. In Manitoba ist das Mindestalter für den Import von Tabakprodukten 18 Jahre. Mengen, die über dieser Grenze liegen werden extra versteuert, was teure Extrakosten bedeutet. Jeder Transport von mehr als sechs Stangen Zigaretten muss außerdem genehmigt werden.
Anmerkung: Falls die Reise von kurzer Dauer ist, kann die Zollbehörde die eingeführten Mengen an die Art, Absicht und Dauer des Aufenthaltes anpassen. Touristen, die in Kanada einreisen und dann einen Kurztrip ins Ausland machen, dürfen keinen kostenlosen Import von alkoholhaltigen Getränken oder Tabakprodukten beanspruchen, solange die Abwesenheit nicht 48 Stunden überschreitet. Nach 48 Stunden ist die Einreise als neue zu betrachten und unterliegt wieder den gewöhnlichen Bestimmungen
Lebensmittel
Besucher dürfen Lebensmittel für ihren eigenen Gebrauch importieren, ohne dafür Abgaben bezahlen zu müssen, vorausgesetzt, die Menge entspricht Art und Dauer des Aufenthalts in Kanada. Größere Mengen Lebensmittel, die nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind, aber durch Kanada hindurch transportiert werden sollen, brauchen eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung. Bestimmte Obstsorten, Gemüsesorten oder Fleisch aus anderen Ländern als der USA könnten verboten sein. Jeder Import von größeren Mengen Fleisch als 20 Kilogramm muss von der kanadischen Lebensmittelbehörde (Canadian Food & Inspection Agency) begutachtet werden.
Treibstoff
Besucher dürfen Treibstoff nach der Kapazität des Tanks ihres Fahrzeugs einführen. Darüber hinaus gehende Mengen müssen verzollt werden.
Grenzverkehr
Die kanadische Grenzbehörde Canada Border Services Agency (CBSA) hat einige Regularien für den Grenzübertritt nach Kanada erstellt. Besucher werden an allen Grenzen – zu Land, Wasser oder in der Luft überprüft. Eine Liste von Dingen, die man nicht oder nur unter Vorbehalt nach Kanada mitnehmen darf, finden Sie hier: http://cbsa-asfc.gc.ca/publications/help-aide/topic-sujet/20-eng.html
Feuerwaffen und alle anderen Waffen
Alle Waffen – einschließlich Schusswaffen, Tränengas und Pfefferspray- müssen bei der Anreise am Zoll deklariert werden. Nach kanadischem Recht dürfen Besucher keine Schusswaffen oder Abwehrsprays zur Verteidigung einführen. Besucher ab 18 Jahre dürfen herkömmliche Gewehre, die nicht unter die verbotene oder beschränkte Kategorie fallen, zum Jagen, Sportschießen, für Wettbewerbe, den Transit oder als Schutz gegen die wilden Tiere in abgelegenen Gebieten (außer den Nationalparks) einführen, wenn die Zollangestellten mit den Umständen einverstanden sind.
Folgende Waffen sind gesetzlich verboten und dürfen daher auf keinen Fall eingeführt werden: Abwehrsprays, Pfefferspray und Tränengas (außer diese Produkte sind ausdrücklich für den Gebrauch gegen Tiere ausgezeichnet und in einem Behälter, der mehr als 224 Gramm fasst). Alle vollautomatischen Waffen (auch wenn diese zu nichtautomatischen Waffen umgebaut wurden), die meisten Sturmpistolen, Sturmgewehre, Karabiner oder Schusswaffen, die gekürzt wurden und unter 660mm lang sind, oder einen Lauf haben, die weniger als 457mm lang sind, große Magazine, die mehr als 5 Patronen für automatische Waffen und mehr als 10 für halbautomatische führen, Armbrüste, Push-Dagger-Messer, Springmesser und Schlagringe.
Andere Waffen unterliegen Restriktionen und dürfen nur zu Wettbewerben anerkannter Sportclubs eingeführt werden. Der Transport muss durch ein Dokument autorisiert werden. Diese wird vorher von Waffenbehörde der Provinz oder des Territoriums erteilt. Dieses Dokument erlaubt dann den Transport der Waffen zwischen festgelegten Orten Kanadas. Diese Waffen dürfen nicht zum Jagen oder für den eigenen Schutz eingeführt werden. Die Chief Firearms Officers der Waffenbehörde werden nicht generell Erlaubnisse ausgeben, Waffen, die einer Autorisierung bedürfen, beim Transit durch Kanada mitzunehmen. Zu diesen Waffen gehören halbautomatische Waffen mit Läufen, die kürzer als 460 mm sind, alle Handfeuerwaffen, die nicht in die verbotene Kategorie fallen und alle halbautomatischen Waffen, wenn sie auf eine Gesamtlänge von 660 mm gekürzt wurden.
Wichtige Änderungen in den Abläufen zur Einfuhr von Waffen nach Kanada können die Deklarationsregeln, die zeitweise Erlaubnis, damit verbundene Gebühren und anschließende Ausfuhr der Waffen betreffen. Alle Besucher, die Waffen mitbringen wollen, sollten sich vor der Reise mit der kanadischen Waffenbehörde, dem Canadian Firearms Centre, in Verbindung setzen, um sicher zu gehen, dass die Einfuhr nach dem aktuellen Recht ordnungsgemäß erfolgt.
Waffenbehörde: Canadian Firearms Centre
Gebührenfrei: 1-800-731-4000
E-Mail: canadian.firearms@justice.gc.ca
Internet: www.cfc-cafc.gc.ca